Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 29.01.1988 - Bf I 40/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6718
OVG Hamburg, 29.01.1988 - Bf I 40/87 (https://dejure.org/1988,6718)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.1988 - Bf I 40/87 (https://dejure.org/1988,6718)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 1988 - Bf I 40/87 (https://dejure.org/1988,6718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,6718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

    Der Sache nach greift der Gesetzgeber damit die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf, die bei Kindern, die durch ihre getrennt lebenden gemeinsam sorgeberechtigten Eltern im Wechselmodell betreut werden, von dem wohngeldrechtlichen Grundsatz eine Ausnahme gemacht und diese gegebenenfalls den Haushalten beider Eltern zugerechnet und dabei dem Kriterium der elterlichen Sorge entscheidendes Gewicht beigemessen hatten (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29. Januar 1988 - Bf I 40/87 - FamRZ 1988, 988 ; VG Berlin, Urteil vom 13. Juni 1996 - 21 A 604/93 - NVwZ-RR 1997, 548 ; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27. Juni 2002 - 6 E 5323/01 - NVwZ-RR 2003, 64).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06

    Wohngeld bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener Eltern; Zusammenleben von

    Diese haben - schon vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG in der Fassung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) und der darauf bezogenen Regelung in Ziff. 5.61 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 vom 29. April 2009 (BAnz 2009, Nr. 73a) - teilweise die Auffassung vertreten, dass dann, wenn getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind haben, für die Kinderbetreuung zusätzlichen Wohnraum bereit halten und das Kind zumindest zu annähernd gleichen Teilen tatsächlich betreuen, das Kind bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied sein kann (so Hamburgisches OVG, Urt. v. 29.1.1988 - Bf I 40/87 -, FamRZ 1988, 988, 989 f.; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.8.1996 - 14 A 3732/95 -, NWVBl. 1997, 71; VG Berlin, Urt. v. 20.4.1988 - 21 A 306.86 -, ZMR 1989, 197 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2010 - 3 K 4994/09

    Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung der Töchter als

    vgl. Goerlich, Anm. zum Urteil des Hamburgischen OVG vom 29. Januar 1988 - Bf I 40/87 -, in: FamRZ 1988, 990 (992).
  • VG Frankfurt/Main, 26.06.2002 - 6 E 5323/01

    Fehlbelegungsabgabe: Zurechnung von "Scheidungskindern" zu zwei Haushalten

    Demgegenüber hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Urteil vom 29.01.1988 (OVG Hamburg, Urt. v. 29.01.1988, Bf I 40/87, FamRZ 1989, 988) entschieden, dass dann, wenn für ein Kind geschiedener Eltern beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusteht, auch beide Elternteile ein erhöhtes Wohngeld beanspruchen können, wobei diese Entscheidung auf Kritik gestoßen ist (vgl. die Anmerkung zu diesem Urteil von Goerlich, FamRZ 1988, 990).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht